Dein Bikeleasing
Unser Motto beim Bikeleasing: „Unkompliziert, Flexibel & Steuerlich Clever“

Was ist Bikeleasing und warum lohnt es sich?
Bikeleasing ist die moderne Alternative zum klassischen Fahrradkauf – ideal für Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen. Über einen Leasingvertrag bekommst du dein Wunschrad – steuerlich gefördert, monatlich günstig und rundum abgesichert.
Bei uns kannst du alle Modelle von Marken die wir führen leasen, egal ob:
- Rennrad
- Gravelbike
- Mountainbike
- Citybike
- E-Bike
Vorteile eines Leasing-Fahrrads:
- Steuern sparen: Spare dir durch Gehaltsumwandlung bis zu 40 % gegenüber dem Kaufpreis sparen.
- Modern & nachhaltig mobil: Ob Arbeitsweg oder Freizeit – du bist klimafreundlich unterwegs und bekommst top-aktuelle Technik.
- Rundum sorglos mit Versicherung: Diebstahl, Vandalismus, Unfälle – mit optionaler Versicherung bist du auf der sicheren Seite.
- Keine versteckten Kosten: Transparente Raten – am Ende des Leasingzeitraums kannst du das Rad oft zu günstigen Konditionen übernehmen.
- Auch für Selbstständige & Unternehmen: Nicht nur Angestellte profitieren – wir bieten attraktive Lösungen auch für Freiberufler, KMUs und große Firmen.
So funktioniert’s – in 3 einfachen Schritten
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Beratung & Auswahl
Komm zu uns ins Geschäft oder kontaktiere uns online – wir finden gemeinsam dein perfektes Rad und klären alle Fragen zum Leasingmodell. -
Leasingantrag stellen
Wir unterstützen dich bei der Auswahl des passenden Leasinganbieters (z. B. JobRad, Bikeleasing-Service, BusinessBike) und übernehmen die Formalitäten. -
Losradeln & sparen
Nach Freigabe durch deinen Arbeitgeber erhältst du dein Wunschrad – und kannst sofort starten.
Unsere Leasinganbieter







Bikeleasing FAQ's
Bikeleasing ist ein beliebter Mitarbeiter-Benefit: Arbeitnehmer in Österreich können mit einem Dienstrad bis zu 44% der Anschaffungskosten für ein neues Fahrrad sparen. Arbeitgeber stärken Mitarbeiterbindung und -motivation in ihrem Unternehmen und fördern nachhaltige, gesunde Mobilität. Der Bikeleasing-Service ist dabei die Schnittstelle zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Leasingbank und Fahrradhändlern und sorgt für eine einfache und reibungslose Abwicklung.
Im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erhält der Arbeitnehmer einen gewissen Anteil seines Gehalts über einen festgelegten Zeitraum (Leasingdauer) nicht ausgezahlt, sondern als Sachleistung – in diesem Fall durch Überlassung des Dienstrads. Laut Sachbezugswerteverordnung §4b fällt dabei kein Sachbezug an und es entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziell attraktiv macht. So spart beispielsweise der Arbeitnehmer einen Teil seiner Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge, weil sich durch die Gehaltsumwandlung das zu versteuernde Bruttogehalt verringert.
Als beliebter Mitarbeiter-Benefit ist Dienstrad-Leasing ideal für Arbeitgeber, die ihre Arbeitnehmer mit einem innovativen Incentive motivieren und langfristig an ihr Unternehmen binden möchten. Auch auf der Suche nach neuen Mitarbeitern ist Bikeleasing ein starkes Argument. Und das nicht nur, weil Arbeitnehmer damit bis zu 44% der Anschaffungskosten sparen: Die Förderung gesunder und nachhaltiger Mobilität zahlt in vielerlei Hinsicht auf ein positives Employer Branding ein. Als Bikeleasing-Kunden können sich Arbeitgeber außerdem darauf verlassen, dass den Vorteilen für Mitarbeiter und Unternehmen keine oder nur sehr geringe Kosten und wenig Aufwand gegenüberstehen und das Kostenrisiko durch ausfallende Mitarbeiter komplett abgesichert ist. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Arbeitgeber durch die Reduzierung des steuerpflichtigen Gehalts auch Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ) und Kommunalsteuer einsparen kann.
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Dienstrad-Leasing anbieten. Hierfür muss eine Überzahlung über dem Kollektivlohn vorliegen, die mindestens die Höhe der Umwandlungsrate beträgt. Eine Ausnahme ist es, wenn der Arbeitgeber die Leasingrate zu 100% übernimmt, so dass das Entgelt der Beschäftigten nicht berührt wird.
Dienstrad-Leasing kostet für den Arbeitgeber nichts. Im Gegenteil – durch die Gehaltsumwandlung und die damit verbundene Reduzierung des Bruttolohns können Arbeitgeber sogar bei Dienstgeberbeitrag (DB), Dienstgeberzuschlag (DZ) und der Kommunalsteuer sparen. Diese Ersparnis können Sie nutzen, um sich ohne Mehrkosten zum Beispiel an den Versicherungskosten oder den Leasingraten für das Dienstrad zu beteiligen und je mehr Sie beitragen, desto mehr Ihrer Arbeitnehmer werden sich für ein Bikeleasing-Dienstrad entscheiden.
Als Dienstrad-Anbieter nimmt das Team vom Bikeleasing-Service dem Arbeitgeber das Meiste ab. Mit deren digitalen Abwicklungsprozessen, dem Portal für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Händler sowie einer eigenen App sorgen sie dafür, dass der Aufwand für die Verwaltung des Dienstrad-Leasings für alle Beteiligten denkbar gering ist.
Wenn Mitarbeiter wegen Krankheit, Elternkarenz etc. langfristig ausfallen oder das Unternehmen verlassen, greift die Arbeitgeber-Ausfallversicherung. Für Arbeitgeber besteht also kein Risiko.
Der wesentliche Vorteil beim Bikeleasing ist, dass für dich als
Arbeitnehmer deutlich günstiger ist ein Dienstrad zu nutzen, als dir ein
Fahrrad oder E-Bike direkt zu kaufen. Außerdem ist die Versicherung bei
"Bikeleasing-Service" auch gleich mit drin. Wer mit dem Dienstrad statt
mit dem Auto fährt, profitiert aber auch von vielen weiteren Vorteilen,
denn regelmäßige Bewegung ist gesund, Radfahren macht Spaß und schont
die Umwelt. Darüber hinaus sparen sich Dienstradfahrer teure
Spritkosten, anstrengende Staus und nervenaufreibende Parkplatzsuche.
Ein wesentlicher Grund dafür ist, dass Diensträder per Gehaltsumwandlung
finanziert werden können und von den steuerlichen Vorteilen der
Dienstwagen-Regelung profitieren. Da die Leasingraten per
Gehaltsumwandlung bedient werden, verringert sich das zu versteuernde
Einkommen und damit die Steuerlast. Zudem fällt auch kein Sachbezug an.
Durch diese steuerlichen Förderungen sparen Arbeitnehmer mit dem
Dienstradmodell bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes bis zu
44 Prozent gegenüber dem Direktkauf.
Ja, das ist möglich. Durch den reduzierten Preis verringern sich auch die Leasing- und Versicherungsraten.
Ja, in das Leasing können alle Zubehörteile aufgenommen werden, die fest
mit dem Dienstrad verbunden sind. Zum leasingfähigen Zubehör zählen zum
Beispiel Schutzbleche, Gepäckträger und Fahrradständer, aber auch
Anhänger und Kindersitze können als Zubehör mitgeleast werden. Nicht ins
Leasing einbezogen werden können z. B. Fahrradhelme, Bekleidung etc.
Grundsätzlich kann ein Mitarbeiter auch mehrere Diensträder nutzen. Im
konkreten Fall richtet sich das danach, was dein Arbeitgeber im
Dienstleistungsvertrag mit dem Bikeleasing-Service vereinbart hat.
Ein klares Ja! In Österreich ist gemäß Sachbezugsverordnung §4b die 100% private Nutzung des Dienstrads erlaubt.
Ein Bikeleasing-Einzelleasingvertrag kann über 36 oder 48 Monate laufen. Welche Laufzeit in einem Unternehmen gilt, wird im Rahmenleasingvertrag, den Ihr Arbeitgeber abschließt, vereinbart. Im Anschluss an die Leasinglaufzeit bekommen Arbeitnehmer in der Regel die Möglichkeit, Ihr Dienstrad günstig zu übernehmen.
Kurz gesagt: Wenn dein Leasingvertrag ausläuft, kannst du das Dienstrad in der Regel entweder günstig übernehmen oder zurückgeben und dir ein neues Fahrrad aussuchen. Etwa 12 Wochen vor dem Ende der Laufzeit deines Leasingvertrags meldet sich bikeleasing.at bei dir, um dir mitzuteilen dass dein Dienstrad zum Ende des Überlassungszeitraum zurückgegeben werden muss. In diesem Schreiben wirst auch die Möglichkeit haben, das Dienstrad zu erwerben. Dieses Kaufangebot zum Übernahmepreis 18 % des UVP (bei 36 Monaten Laufzeit) bzw. 10% (bei 48 Monaten Laufzeit) erhält üblicherweise jeder Dienstradnutzer.